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Steuern sparen

mit Handwerker-Rechnungen

Sie können mit Ihrer Handwerker-Rechnung Steuern sparen.

Wie das funktioniert? Ganz einfach!

Seit Anfang 2006 können Privat-Haushalte Handwerkerleistungen von der Steuer absetzen. Leider ist es vielen privaten Auftraggebern diese Regelung bis heute unbekannt.

Ärgerlich und unnötig, denn die Kunden könnten bei Renovierung und Modernisierung bis zu € 1.200,- sparen. Denn der Gesetzgeber hat den Steuerbonus für die Renovierung, Erhaltung und Modernisierung zum 1.Januar 2010 verdoppelt.

Mieter, Wohnungseigentümer und Eigentümergemeinschaften können sich 20 % von maximal € 6.000,- als Bonus von der Steuerschuld abziehen lassen.

Im Rahmen der jährlichen Einkommenssteuererklärung werden die Handwerkerrechnungen des betreffenden Jahres und die Zahlungsnachweise beim Finanzamt eingereicht.

Die Aufwendungen der Handwerkerleistungen werden durch eine Rechnung des Handwerkers nachgewiesen. Dabei muss der Anteil der Arbeitskosten gesondert ausgewiesen werden. Die Materialkosten sind allerdings nicht begünstigt. Die Zahlung muss dann per Überweisung erfolgen, Barzahlungen sind nicht begünstigt.